Die Eignungsliste & Anstellung bei einer EU-Institution
Die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Concours bestanden und werden in eine sogenannte Eignungs- oder Reserveliste aufgenommen. Die Reservelisten (mit Nennung aller erfolgreichen Bewerber) sowie deren aktuelle Gültigkeit werden auf der Seite von EPSO veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden. Für die im Rahmen des reformierten Verfahrens erstellten Reservelisten ist eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr vorgesehen, die verlängert werden kann.
Die Einstellung
Die Organe der Europäischen Union dürfen ihre neuen Laufbahnbeamten ausschließlich aus den Reservelisten rekrutieren. Zwar werden die erfolgreichen Bewerber grundsätzlich von den Institutionen kontaktiert, es hat sich aber als hilfreich erwiesen, gleichzeitig proaktiv auf mögliche künftige Arbeitgeber zuzugehen und sich dort vorzustellen. Während bislang von der Erstellung der Reserveliste bis zur Einstellung mehrere Jahre vergehen konnten, haben die EU-Institutionen sich nun das Ziel gesetzt, jedem erfolgreichen Bewerber auf der Reserveliste binnen Jahresfrist mindestens ein Jobangebot zu unterbreiten.
Nach Abschluss eines Auswahlverfahrens vergleichen die Institutionen die Profile der Bewerber/‑innen auf der Liste, um herauszufinden, wer ihrem Bedarf im Hinblick auf Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Ausbildung usw. am besten entspricht. Sobald eine Institution einen Bewerber/eine Bewerberin gefunden hat, an dem/der sie Interesse hat, merkt sie diese Person vor, indem sie EPSO bittet, den Namen auf der Liste mit einem Fähnchen zu markieren. Dieser Status ist für alle Institutionen und den Bewerber/die Bewerberin selbst sichtbar.
System der Vormerkung für allgemeine Auswahlverfahren
Sind Stellen zu besetzen, laden die Institutionen ihre vorgemerkten Bewerber/‑innen zu einem Vorstellungsgespräch ein und unterbreiten ihnen je nach Verlauf des Gesprächs ein formelles Einstellungsangebot. Aus praktischen Gründen können Bewerber/‑innen zu diesem Zeitpunkt zudem gebeten werden, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, die erforderlich ist, bevor endgültig über eine Einstellung entschieden werden kann. Sollten Sie sich mit der Institution nicht einig werden, sind Sie wieder für andere Institutionen verfügbar. Um dies anzuzeigen, wird das Fähnchen „auf grün“ zurückgesetzt.
Eigene Initiative
Es ist ganz wichtig, den eigenen Lebenslauf im EPSO-Konto hochzuladen und regelmäßig zu aktualisieren (s. Registerkarte „CVs“ rechts neben „Bewerbungen“ und „Persönliche Daten“). Der Lebenslauf kann automatisch von allen einstellenden Institutionen eingesehen werden, es ist also unnötig ihn noch zusätzlich an die Institutionen zu schicken.
Über das EPSO-Konto erfährt man, ob man von einer Institution vorgemerkt wurde. Solange eine Vormerkung Bestand hat, darf man keine andere Institution um eine Anstellung oder ein Vorstellungsgespräch bitten.