Kompetenzbasierte EU-Personalauswahlverfahren

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Seit März 2010 hat EPSO ein neues Verfahren für die Auswahl ständiger Mitarbeiter für EU-Institutionen eingeführt. Das neue Auswahlverfahren ist zweistufig: computergestützte Vorauswahltests in den einzelnen EU-Ländern und ein Assessment-Test in Brüssel.
Bei den neuen Auswahlverfahren wird in der Vorauswahlphase mehr Nachdruck auf die Prüfung von Kompetenzen als auf die Abfrage von Wissen gelegt. Die Prüfung zum EU-Wissen wurde aus dem Auswahlverfahren herausgenommen.

Erster Schritt: Die Online-Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt ausschließlich online über die Website des Europäischen Amts für Personalauswahl, EPSO (www.eu-careers.eu). Hierfür muss man ein eigenes EPSO-Konto mit seinen persönlichen Daten einrichten. Dies kann bereits vor der Bewerbung geschehen. Wenn die Eingabe der Daten abgeschlossen ist, erhält man eine Zusammenfassung seiner Anmeldedaten sowie eine Bewerbernummer. Über das elektronische EPSO-Konto erhält man alle weiteren Nachrichten (z.B. Einladungen zur Prüfungsteilnahme) übermittelt.

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Zweiter Schritt: Die Vorauswahlphase

Sobald die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Bewerbungsdaten innerhalb der Bewerbungsfrist verbindlich validiert haben, können sie über ihre EPSO-Datei zu den Vorauswahltests eingeladen werden und werden gebeten, elektronisch über ihr EPSO-Postfach einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Die Vorauswahltests finden dezentral in allen 27 Mitgliedstaaten und auch außerhalb der EU (USA, Peking, Sydney) statt. Die jeweiligen Prüfzentren werden erst in diesem Zusammenhang bekannt gegeben.
Bei der Vorauswahl werden computergestützte, kognitive Tests zur Beurteilung des sprachlogischen Denkens, des Zahlenverständnisses und des abstrakten Denkens sowie Tests zum situationsbezogenen Urteilsvermögen durchgeführt, je nach den Anforderungen des Jobprofils. Die Vorauswahltests müssen nicht nur bestanden werden, sondern man muss sich auch unter den Besten befinden, um zum Assessment Center eingeladen zu werden.

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Dritter Schritt: Das Assessment Center

Das Europäische Amt für Personalauswahl wertet die Vorauswahltests aus und ermittelt in einem Ranking die erfolgreichen Teilnehmer/innen. Aufgrund der elektronischen Bewerbungsunterlagen wird geprüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird der Bewerber zum Assessment Center zugelassen.
In der Assessment-Stufe werden verschiedene Kompetenzfelder, wie Kommunikation, Qualität- und Ergbenisorientierung, Schwerpunkte-setzen und Organisationsfähigkeit, getestet. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung jobspezifischer Kompetenzen und der Anwendung von Faktenwissen.
Je nach Auswahlverfahren wird diese Prüfungsstufe einen vollen oder einen halben Prüfungstag erfordern. Das Assessment wird in der zweiten Sprache des Bewerbers/der Bewerberin durchgeführt (Englisch, Französisch oder Deutsch), sofern das Jobprofil nicht bestimmte andere Sprachkenntnisse erfordert.
In der Assessment-Stufe kommt eine Kombination aus folgenden Instrumenten zum Einsatz:

  • Umfassende Fallstudien aus dem Fachbereich, für den die Bewerber sich beworben haben (AD),
  • Gruppenarbeit (AD),
  • mündliche Präsentation (AD),
  • praktische Tests über für die Aufgabe erforderlichen Fähigkeiten (AST),
  • Postkorbübung (elektronische Arbeitssimulation für den Posteingang) (AST),
  • sprachpraktische Tests (Linguisten) und
  • strukturiertes Vorstellungsgespräch (alle).

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Die Aufnahme in die Eignungsliste

Die im Assessment Center erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Concours bestanden und werden in eine sogenannte Eignungs- oder Reserveliste aufgenommen. Die Reservelisten (mit Nennung aller erfolgreichen Bewerber) sowie deren aktuelle Gültigkeit werden auf der Seite von EPSO veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden. Für die im Rahmen des reformierten Verfahrens erstellten Reservelisten ist eine Gültigkeit von zunächst einem Jahr vorgesehen, die verlängert werden kann.

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Die Einstellung

Die Organe der Europäischen Union dürfen ihre neuen Laufbahnbeamten ausschließlich aus den Reservelisten rekrutieren. Zwar werden die erfolgreichen Bewerber grundsätzlich von den Institutionen kontaktiert, es hat sich aber als hilfreich erwiesen, gleichzeitig proaktiv auf mögliche künftige Arbeitgeber zuzugehen und sich dort vorzustellen. Während bislang von der Erstellung der Reserveliste bis zur Einstellung mehrere Jahre vergehen konnten, haben die EU-Institutionen sich nun das Ziel gesetzt, jedem erfolgreichen Bewerber auf der Reserveliste binnen Jahresfrist mindestens ein Jobangebot zu unterbreiten.

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Übersicht

  Administratoren
z.B. Recht, Audit
Assistenten
z.B. Finanzen, Sekretariat
Linguisten
Übersetzer
Dolmetscher
Spezifische Jobprofile
z.B. Sprachjuristen,
Krankenpfleger
 
0 Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens und Selbstbewertung 0
1 Online Registrierung Online Registrierung Online Registrierung Online Registrierung 1
2 Vorauswahl:
Test zum sprachlo- gischen Denken + Zahlenverständnis + abstraktes Denken + situationsbezogenes Urteilungsvermögen
Vorauswahl:
Test zum sprachlo- gischen Denken + Zahlenverständnis + abstraktes Denken + situationsbezogenes Urteilungsvermögen
Vorauswahl:
Mischung aus Tests zur Beurteilung der kognitiven Intelligenz und der beruflichen Fähigkeiten
Sichtung der Lebensläufe 2
3 3
4 4
5 Zulassung + Assessment Center:
• Fallstudie im Fachbereich (schriftl.)
• Gruppenarbeit
• Mündliche Präsentation
• Strukturiertes Vorstellungsgespräch
Zulassung + Assessment Center:
• Tests zu jobspezifischen Fertigkeiten (praktische Tests)
• Strukturiertes Vorstellungsgespräch
Zulassung + Assessment Center:
• Praktische Sprachtests
• Strukturiertes Vorstellungsgespräch
Zulassung +
• detaillierte Fallstudie
• Gruppenarbeit
• Test zum sprachlo- gischen Denken + Zahlenverständnis + abstraktes Denken + situationsbezogenes Urteilungsvermögen
• Strukturiertes Vorstellungsgespräch
5
6 6
7 7
8 8
9 Reservelisten / Einstellung 9

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